Liebe Gäste,
unser Ferienhaus BergZauber soll Ihnen ein zweites Zuhause sein. Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen und entspannen können. Wir haben uns bei der Einrichtung große Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachfolgende AGB soll Ihnen dabei helfen, einen harmonischen Aufenthalt zu genießen. Gleichzeitig haben wir einige Regeln formuliert, die für ein gutes Miteinander sorgen sollen. Durch einen sorgsamen Umgang mit den Ferienhaus helfen Sie uns, auch in Zukunft Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anbieten zu können.
Sollten Sie etwas in der Einrichtung vermissen oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus oder Außenbereich befinden, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie sorgsam mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.
Diese Bedingungen gelten für die Buchung und Nutzung des Ferienhauses BergZauber. Vertragspartner des Vermieters ist die Person, die die Buchung vornimmt („Hauptmieter“).
Das Ferienhaus, sein Inventar und die zur Nutzung überlassenen Außenbereiche sind pfleglich zu behandeln. Der Hauptmieter informiert seine Mitreisenden über die Hausordnung und wirkt auf deren Einhaltung hin. Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
Fehlt etwas in der Ausstattung oder wird Hilfe benötigt, wenden sich die Gäste bitte an den Vermieter.
Buchungsanfragen können telefonisch, per E-Mail, über das Buchungsanfrageformular oder über das Online-Buchungssystem gestellt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt. Maßgeblich für den vereinbarten Leistungsumfang, den Preis und die Zahl der Übernachtungsgäste sind das Angebot und die Buchungsbestätigung.
Diese AGB und die Hausordnung gelten nur, wenn sie dem Hauptmieter vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
Der Hauptmieter muss bei Anreise mindestens 18 Jahre alt sein und auf Verlangen die Buchungsbestätigung vorlegen.
Die vereinbarten Anreisezeiten ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung. Der Hauptmieter teilt dem Vermieter seine voraussichtliche Ankunftszeit rechtzeitig vor der Anreise mit. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache.
Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10:00 Uhr geräumt und besenrein zu übergeben. Benutzte Bettwäsche ist abzuziehen. Bettwäsche und Handtücher sind an dem bei Anreise mitgeteilten Ort abzulegen.
Christoph und Sandra Voß
Am Kleehagen 57
59955 Winterberg
Telefon: +49 (0)173 28 94 201
Mail: [email protected] oder info@ferienhaus-voss-winterberg,de
Der für die Buchung geltende Gesamtpreis und seine Bestandteile ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung.
Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist am Buchungstag, der Restbetrag ist spätestens 42 Tage vor Anreise fällig. Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Anreise weniger als 42 Tage, ist der Gesamtpreis nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Gesetzlich erforderliche Mahnungen oder Fristsetzungen bleiben unberührt; eine verspätete Zahlung führt nicht automatisch zur Aufhebung der Buchung.
Die Energiekosten sind im vereinbarten Mietpreis enthalten, soweit im Angebot und in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
Für die Endreinigung wird eine Pauschale von 300,00 € berechnet, diese ist im ausgewiesenen Gesamtpreis bereits enthalten.
Die Tourismusabgabe beträgt aktuellen 3,00 € pro Gast ab 16 Jahren und Tag.
Für den Aufenthalt wird eine Kaution von 400,00 € vereinbart. Sie sichert berechtigte Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen zu vertretender Schäden am Ferienhaus oder Inventar und wegen eines nachweislich erforderlichen Reinigungsaufwands, der über die vereinbarte Endreinigung hinausgeht. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist kein Schaden.
Nach Rückgabe und Prüfung des Ferienhauses wird die Kaution abgerechnet. Soweit keine Ansprüche bestehen, wird sie innerhalb von 14 Tagen nach Abreise zurückgezahlt. Werden Ansprüche geltend gemacht, teilt der Vermieter dem Hauptmieter ihren Grund und die voraussichtliche Höhe in Textform mit und zahlt den nicht zur Sicherung benötigten Betrag innerhalb dieser Frist zurück. Ein angemessener Teil darf zur Klärung konkret bezeichneter Ansprüche vorläufig zurückbehalten werden; nach Klärung erfolgt unverzüglich die Schlussabrechnung.
Ob Bettwäsche und Handtücher im Preis enthalten sind und welche Kosten gegebenenfalls entstehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung. Bereitgestellte Bettwäsche ist bei Abreise abzuziehen.
Hunde dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mitgebracht werden. Es dürfen höchstens drei Hunde mitreisen. Pro Hund werden 15,00 € pro Tag berechnet.
Für jeden Hund ist eine eigene Hundedecke oder ein eigener Hundekorb mitzubringen. Für durch Hunde verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
Das Ferienhaus darf, sofern nichts anderes vereinbart ist, zu Urlaubszwecken genutzt werden. Die zulässige Zahl der Übernachtungsgäste ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Besucher dürfen tagsüber empfangen werden, soweit dadurch die vereinbarte Nutzung, die zulässige Belegung und berechtigte Interessen Dritter nicht beeinträchtigt werden. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Das Ferienhaus ist nicht für Veranstaltungen bestimmt, bei denen erhebliche Störungen, Schäden oder eine Nutzung entgegen der vereinbarten Belegung zu erwarten sind. Bei einer erheblichen Pflichtverletzung kann der Vermieter Abhilfe verlangen. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt; eine erforderliche Abmahnung wird dadurch nicht ersetzt.
Das Ferienhaus ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Geschirr ist abzuwaschen oder entsprechend der bei Anreise mitgeteilten Regelung in die Spülmaschine einzuräumen. Spülmaschine und Kühlschrank sind auszuräumen. Backofen und Außengrill sind in einem üblichen gereinigten Zustand zu hinterlassen; im Innen- und Außenbereich ist Ordnung herzustellen.
Erfordert eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung oder die Nichterfüllung dieser Pflichten zusätzliche Reinigung, kann der Vermieter den tatsächlich erforderlichen, nachweisbaren Aufwand verlangen.
Die Bäder sind angemessen zu lüften. Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste und schädliche Flüssigkeiten dürfen nicht über Toilette, Dusche oder Abflüsse entsorgt werden. Dafür sind die vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen.
Erkennbare Schäden, Mängel und Störungen sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Das gilt auch für Umstände, durch die dem Ferienhaus ein Schaden droht. Gäste haben im zumutbaren Rahmen dazu beizutragen, einen Schaden nicht zu vergrößern. Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen Mängelanzeige richten sich nach § 536c BGB.
Der Vermieter erhält Gelegenheit, einen angezeigten Mangel zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, Abhilfe zu schaffen. Die gesetzlichen Rechte der Gäste bei Mängeln und Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
Für Schäden am Ferienhaus oder Inventar haften Gäste nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersatz verlangt werden kann nur für einen dem Grunde und der Höhe nach berechtigten Schaden, nicht pauschal der Neupreis eines beschädigten Gegenstands.
Ein Internetzugang wird bereitgestellt und darf nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Aufsichtspflichtige entscheiden über die Internetnutzung durch Minderjährige und nehmen ihre Aufsichtspflichten wahr.
Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder jederzeit unterbrechungsfreie Verbindung wird nicht zugesagt. Gesetzliche Ansprüche bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
Während des Aufenthalts darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person das Ferienhaus nach angemessener vorheriger Ankündigung betreten, wenn dies für notwendige Maßnahmen erforderlich ist.
Bei Gefahr im Verzug – insbesondere zur Abwehr eines Wasser-, Brand- oder vergleichbaren erheblichen Schadens – ist ein Zutritt ohne vorherige Ankündigung zulässig, soweit dies erforderlich ist.
Das Rauchen ist in den Innenräumen nicht gestattet. Bei einem schuldhaften Verstoß kann der Vermieter Ersatz eines tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schadens verlangen, etwa für erforderliche zusätzliche Reinigung.
Im Ferienhaus steht eine kleine Hausapotheke zur Verfügung. Benutzte oder fehlende Materialien können dem Vermieter mitgeteilt werden.
Können vertragliche Pflichten wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses nicht erfüllt werden, richten sich die Rechte und Pflichten beider Seiten nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Ereignis wie schlechtes Wetter, eine Epidemie oder eine Verkehrsstörung führt nicht für sich genommen automatisch zur kostenfreien Kündigung oder zum Ausschluss aller Ansprüche.
Der Hauptmieter kann dem Vermieter eine Stornierung in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung. Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung oder Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
Alle bereits bezahlten Anzahlungen sind nicht erstattungsfähig.